Bekanntmachung
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm erlässt auf Grundlage des Artikels 3 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) folgende: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer § 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das...