Coronapandemie
Stadtrat beschließt weitere Entlastungen

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Der Pfaffenhofener Stadtrat hat weitere Maßnahmen beschlossen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Auswirkungen der Coronapandemie zu entlasten. Davon betroffen sind Gewerbebetriebe, die Gastronomie sowie ein großer Kreis von Pfaffenhofenerinnen und Pfaffenhofenern.

Ab dem 12. Dezember bis zum Dreikönigstag am 6. Januar 2021 ist das Parken in der Innenstadt kostenlos. Die Stadt verzichtet auf die Erhebung von Gebühren an den Automaten. Zum Parken ist jedoch eine Parkscheibe nötig, es gilt die jeweilige Höchstparkdauer.

Für Gewerbetreibende verlängert die Stadt die zinslose Stundung der Gewerbesteuer bis zum 30. Juni 2021. Damit folgt der Stadtrat einer Empfehlung des Deutschen Städtetags, die eine Liquiditätshilfe für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Gewerbebetriebe vorsieht. Seit Beginn der Coronapandemie sind in der Kämmerei 65 Anträge auf zinslose Stundung mit einem Volumen von rund 480.000 € eingegangen.

Die Stadt unterstützt weiterhin die Gastronomie und verlängert die Genehmigung von Freischankflächen auf öffentlichen Flächen und auf Parkplätzen. Über das voraussichtliche Ende der Pandemie und des damit verbundenen Abstandsgebots werden darüber hinaus keine Gebühren für Freischankflächen erhoben.

Auf eine generelle, über die allgemeinen Anforderungen der Zehnten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinausgehende Maskenpflicht im Stadtgebiet auch im Freien soll derzeit verzichtet werden. Auf dem Wochenmarkt gilt allerdings bereits seit Beginn der Coronapandemie Maskenpflicht.

Der Stadtrat hat sich zudem auf Grundlage des Rechtsstands am vergangenen Donnerstag dafür ausgesprochen, an Silvester im Bereich von Innenstadt und Bürgerpark kein Feuerwerk zu erlauben. Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt generell einen Verzicht auf Silvesterfeuerwerk. Auf belebten Plätzen und Straßen kann Silvesterfeuerwerk verboten werden. Sollte nach den am 31.12. geltenden Infektionsschutz-Regelungen die Zuständigkeit dafür bei der Kreisverwaltungsbehörde liegen, empfiehlt der Stadtrat dem Landratsamt, in der Innenstadt und im Bürgerpark ein Feuerwerksverbot auszusprechen. Sollte die Stadt nach allgemeinem Sicherheitsrecht zuständig sein, wird im Rathaus eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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