Amtliche Bekanntmachung: Widmung des Ambergerwegs
Vollzug des BayStrWG; Widmung einer Straße Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.12.2012 einstimmig, den Ambergerweg als Ortsstraße zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG). Straßenbezeichnung „Ambergerweg“ Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der „Kellerstraße“) Endpunkt: km 0,316 (Einmündung in den...