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Briefwahlunterlagen werden versendet

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Am 22. März finden die Stichwahlen um das Amt des Bürgermeisters und des Landrates statt. Wer bei der Kommunalwahl am 8. März im Wahllokal gewählt hat, hat seine Wahlbenachrichtigung anschließend wieder mit nach Hause bekommen. Mit dieser kann man am 22. März erneut im Wahllokal wählen. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist eine Stimmabgabe dennoch möglich. In diesem Fall genügt es, ein gültiges Ausweisdokument im Wahllokal vorzulegen.

Briefwahlunterlagen werden versendet

Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl werden voraussichtlich zum Ende dieser Woche versendet. Wer bereits für die Kommunalwahl am 8. März Briefwahl beantragt hat, hatte dabei unterschiedliche Möglichkeiten in Bezug auf eine mögliche Stichwahl.

Bei der Online-Beantragung war die Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl automatisch mit ausgewählt. In diesem Fall werden die Unterlagen für die Stichwahl automatisch per Post zugeschickt – es sei denn, das entsprechende Häkchen wurde bei der Antragstellung aktiv entfernt.

Wer die Briefwahl über die Wahlbenachrichtigung – also per Post oder persönlich im Wahlbüro – beantragt hat, musste selbst angeben, ob auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahl beantragt wird. Wenn dieses Feld angekreuzt wurde, werden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl ebenfalls automatisch versendet.

Wurde das Häkchen jedoch nicht gesetzt (bei der Beantragung über die Wahlbenachrichtigung) oder aktiv entfernt (bei der Online-Beantragung), werden keine Unterlagen automatisch verschickt. In diesen Fällen lag den Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März bereits eine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl am 22. März bei. Mit dieser kann am Wahltag im Wahllokal gewählt oder erneut Briefwahl für die Stichwahl beantragt werden.

Wer Briefwahl beantragt hat, wahlberechtigt ist und bis zum 18. März keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl per Post erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch beim Wahlbüro der Stadtverwaltung unter 08441 / 78-104 zu melden.

Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 22. März um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Entsprechend müssen Postlaufzeiten berücksichtigt werden. Alternativ können Wählerinnen und Wähler ihre Unterlagen auch selbst in den städtischen Briefkasten auf der Rückseite des Rathauses einwerfen.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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