Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschlusses für die Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat mit Beschluss vom 25.04.2024 die Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“, für das im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandete Gebiet, als Satzung beschlossen.

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ in Kraft. Jedermann kann die Satzung mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 2.05, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen DIN-Normen liegen im Stadtbauamt der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Einsicht bereit.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 29.04.2024
I.A.

Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung
Autor:

Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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