Öffentliche Bekanntmachung
9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Ziegellohfeld"

Betroffene Fläche in Pfaffenhofen
 | Foto: Bayrische Vermessungsverwaltung
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Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 die neunte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Ziegellohfeld“ mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Stettiner Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hat folgendes ergeben: Durch den geplanten Bebauungsplan sind keine hohen Umweltauswirkungen zu erwarten. Mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser – Hochwasser – sind als nicht erheblich einzustufen, da sie durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden können. Eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke im Bereich zwischen Riesengebirgsweg bzw. Äußere Quellengasse und Königsberger Straße bzw. Schleiferberg. Im Westen beinhaltet er die westliche Bebauungsreihe an der Görlitzer Straße und reicht östlich bis an die Riegelstraße bzw. die östliche Bebauungsreihe an der Banater Straße bzw. der Sudetenstraße. Er ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 08.07.2021 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von

Donnerstag, 12.08.2021 bis einschließlich Mittwoch, 29.09.2021

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Autor:

Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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