Unternehmer, Händler, Handwerker
25 % Förderung für E-Lastenfahrräder

AUF ACHSE - Matthias Scholz. Und seine Maschine. 250 Watt. Er fährt Terminfracht in aller Herren Länder. Auf ihn ist Verlass.

Der Einsatz von Lastenfahrrädern kann im Bereich des gewerblichen Verkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel, dem Dienstleistungssektor sowie in Kommunen erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Feinstaub- und Stickoxidminderung sowie die Reduzierung der Lärmemissionen und des Verkehrs, können die Lebensqualität vor Ort zudem maßgeblich verbessern.

Das Bundesumweltministerium fördert daher die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern sowie Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
  • im Kauf, Ratenkauf oder Mietkauf erworben werden und nicht geleast werden. 

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise),
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • rechtsfähige Vereine und Verbände.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der Bewilligungsbehörde (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular. Eine Einreichungsfrist gibt es nicht, Anträge können jederzeit bis zum Ende der Projektlaufzeit am 29. Februar 2024 abgegeben werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • ein unverbindliches Angebot aus dem die beantragte Maßnahme und die angesetzten Ausgaben hervorgehen und
  • gegebenenfalls ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Antragstellende tätig sind.

Weitere Informationen
Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern

Ansprechpartner für Fragen
Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten oder dem Antragsverfahren unterstützt Sie das Team der BAFA telefonisch unter: 06196 908 1016 oder per Mail an: elr@bafa.bund.de.

Gerne können Sie sich auch an die Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen wenden. Herr Matthias Scholz unterstützt Sie telefonisch unter 08441 4055011 oder per Mail an matthias.scholz@wsp-pfaffenhofen.de.

Autor:

WSP- Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

Frauenstraße 36, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
+49 8441 405500
info@wsp-pfaffenhofen.de
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