Öffnungsperspektive
Einschränkungen und Lockerungen für Unternehmen
Zuletzt aktualisiert: 09.04.2021, 08:45 Uhr AktuellesAussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots ab 11. April in Bayern Ein vorübergehendes Aussetzen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots soll dabei helfen Lieferketten aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmegenehmigung tritt am 11. April 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 16. Mai 2021. Sie gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern. Weiterlesen Bericht aus der Kabinettsitzung vom 7. April 2021 Der Ministerrat hat beschlossen, dass ab 12. April...