Zulassungskriterien des Einheimischenmodells angepasst

Im künftigen Wohngebiet „Weingartenfeld“ in Heißmanning vergibt die Stadt Pfaffenhofen die nächsten Grundstücke  im Rahmen des Einheimischenmodells. Das Vergabeverfahren läuft zur Jahreswende an.
  • Im künftigen Wohngebiet „Weingartenfeld“ in Heißmanning vergibt die Stadt Pfaffenhofen die nächsten Grundstücke im Rahmen des Einheimischenmodells. Das Vergabeverfahren läuft zur Jahreswende an.
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Die Zulassungskriterien für das Pfaffenhofener Einheimischenmodell hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Oktober modifiziert. Dabei geht es um die Zulassung, wer sich für eine städtische Immobilie im Rahmen des Einheimischenmodells bewerben kann sowie um die Erhöhung der Einkommens- und Vermögensgrenzen.

Wer sich für ein Grundstück oder eine Wohnung im Rahmen des Pfaffenhofener Einheimischenmodells interessiert, darf nun maximal 51.000 Euro als Einzelperson bzw. pro Haushalt 102.000 Euro verdienen (bisher 90.000) und ein Vermögen von höchstens 100.000 Euro als Einzelperson bzw. 175.000 Euro pro Familie (bisher 145.000) besitzen.

Die vorhandenen Grundstücke oder Wohnungen werden wie bisher nach einem Punktesystem vergeben. Dabei spielen neben dem Finanziellen vor allem auch persönliche und familiäre Gegebenheiten wie Kinder, pflegebedürftige Angehörige o.ä. eine Rolle. Für die Punktevergabe bei Kindern wird nun eine Altersstaffelung neu eingeführt.

Mit den neuen Richtlinien können sich nicht mehr nur Pfaffenhofener für ein Grundstück bewerben, sondern auch Personen, die hier keinen Hauptwohnsitz haben. Allerdings sind die Chancen für Auswärtige, wirklich zum Zuge zu kommen, äußerst gering, da ihnen die vielen Pluspunkte fehlen, die allen einheimischen Mitbewerbern einen großen Vorsprung verschaffen.

Eine weitere vom Stadtrat beschlossene Neuerung verstärkt die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum im Stadtgebiet: Erfolgt künftig per Bebauungsplan eine deutliche Nachverdichtung von Bauland oder wird die Umwandlung eines Gewerbe- bzw. Mischgebietes zum Wohngebiet vorgenommen, dann besteht für die Investoren die Verpflichtung, ein Viertel der neuen Wohnungen oder der dann maximal zulässigen Geschossfläche für bezahlbaren Wohnungsbau vorzusehen. Details werden mit den Grundeigentümern in sogenannten Zielbindungsverträgen festgelegt.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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