Bekanntmachung
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“

2Bilder

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

                                                               B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Ferianausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 205, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler nur beachtlich ist, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen DIN 4109, DIN 18005 und E-DIN 45680:2013-09 liegen im Stadtbauamt der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Einsicht bereit.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.03.2021
I.V.

Roland Dörfler
2. Bürgermeister

Verteiler:

1. Pfaffenhofener Kurier, mit der Bitte um Veröffentlichung in der Ausgabe
am Montag, 29.03.2021 als Anzeige
2. Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
3. Amtstafel im Bauamt der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Angeschlagen am:   Abgenommen am:

  Durch:                              Durch:

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung
Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

58 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.