Bekanntmachung
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“

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Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

                                                               B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Ferianausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 205, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler nur beachtlich ist, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen DIN 4109, DIN 18005 und E-DIN 45680:2013-09 liegen im Stadtbauamt der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Einsicht bereit.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.03.2021
I.V.

Roland Dörfler
2. Bürgermeister

Verteiler:

1. Pfaffenhofener Kurier, mit der Bitte um Veröffentlichung in der Ausgabe
am Montag, 29.03.2021 als Anzeige
2. Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
3. Amtstafel im Bauamt der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Angeschlagen am:   Abgenommen am:

  Durch:                              Durch:

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung
Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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