Stadt Pfaffenhofen
Keine Hecken und Sträucher mehr schneiden
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Von 1. März bis 30. September gilt beim Heckenschnitt besondere Rücksicht: In diesem Zeitraum dürfen Hecken, Sträucher und andere Gehölze nur schonend gepflegt werden. Erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte, die dem Erhalt der Pflanzen dienen oder den Zuwachs begrenzen. Starke Rückschnitte, das vollständige Entfernen oder Roden von Gehölzen sind in dieser Zeit nicht zulässig. Diese Regelung ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.
Der Hintergrund: Viele Vogelarten nutzen Hecken und Gebüsche in den Frühjahrs- und Sommermonaten als Brut- und Rückzugsort. Ein starker Rückschnitt könnte Nester zerstören und die Tiere gefährden. Werden beim Schneiden brütende Vögel entdeckt, muss die Maßnahme in jedem Fall verschoben werden.
Unabhängig davon sollten Grundstückseigentümer überhängende Äste und wuchernde Hecken entlang des öffentlichen Straßenraums sowie gegenüber Nachbargrundstücken regelmäßig zurückzuschneiden – stets unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorgaben.
Für Rückfragen steht das Team Stadtgrün der Stadtwerke Pfaffenhofen über das Kundencenter unter 08441 4052 4000 oder per E-Mail an stadtservice@stadtwerke-pfaffenhofen.de zur Verfügung.
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
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