Amtliche Bekanntmachung
Fünfte Änderung des BP Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“

Foto: Vermessungsverwaltung Bayern

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 den Aufstellungsbeschluss zur fünften Änderung des Bebauungsplans Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist insgesamt weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst sieben Teilgeltungsbereiche mit den Grundstücken Fl.-Nrn. 313/2, 909, 932, 937, 942 und 947/4 der Gemarkung Eberstetten. Die Teilgeltungsbereiche mit den Änderungen befinden sich innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplans Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ und sind im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Foto: Vermessungsverwaltung Bayern

Für das Gebiet werden insbesondere die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Verbesserung der Bebaubarkeit in Teilbereichen der Gewerbeflächen und Konkretisierung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Donnerstag, 25.02.2021 bis einschließlich Mittwoch, 31.03.2021

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 16.02.2021

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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