Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

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Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich für die Erweiterung des Gewerbegebietes umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 2145/1, 2258, 2258/3, 2258/4, 2260, 2259, 2260/1, 2261/1, 2273/1, 2273, 2273/1 und 2274 der Gemarkung Pfaffenhofen. Hinzu kommen die Posthofstraße mit den Fl.Nrn. 2258/1, 2258/2 und 2272 (Teilfläche), Teilflächen der Krankenhausstraße mit den Fl.Nrn. 2144/1 und 2147 sowie das Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite der Posthofstraße mit der Fl.Nr. 2214 der Gemarkung Pfaffenhofen. Die Gesamtfläche beläuft sich auf rund 10,1 ha, wobei das Baugebiet ca. 7,9 ha und die Ausgleichsfläche 2,2 ha ausmacht.
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Pfaffenhofen zwischen dem Gelände der Ilmtal Klinik sowie dem Talraum der Ilm. Es wird begrenzt durch das Heizkraftwerk und das Audi-Händlergelände an der Schrobenhausener Straße im Norden, durch die Krankenhausstraße im Westen, die Posthofstraße bzw. die Ilm im Osten sowie die Gemeindegrenze zu Hettenshausen im Süden und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Dienstag, 19.10.2021 bis einschließlich Montag, 22.11.2021

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 08.10.2021
I.A.

Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung
Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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