Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Buchscharnweg II in Tegernbach“

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Buchscharnweg II in Tegernbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Buchscharnweg II in Tegernbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan dient der Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen (in diesem Fall Bebauungsplan Nr. 50) und weist eine Grundfläche von unter 10.000 m² auf. Die in § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB genannten Ausschlussgründe liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung befindet sich im südlichen Bereich des Ortsteils Tegernbach. Er liegt westlich angrenzend am Buchscharnweg, kurz nach der Abzweigung Enthofstraße / Buchscharnweg und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der Ortsrandlage.

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 15.10.2020 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von

Freitag, 28.05.2021 bis einschließlich Montag, 05.07.2021

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.05.2021
I.A.

Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Autor:

Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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