Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 10 „Am Kreuzberg in Ehrenberg“

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 10 „Am Kreuzberg in Ehrenberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 die Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 10 „Am Kreuzberg in Ehrenberg“ beschlossen. Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr.: 141 Gemarkung Ehrenberg. Er befindet sich am nördlichen Ortsrand von Ehrenberg, westlich der Straße Am Kreuzberg und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

(Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung)

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung von Wohnraum.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Donnerstag, 17.06.2021 bis einschließlich Montag, 19.07.2021

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 08.06.2021
I.A.

Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Autor:

Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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