Öffentliche Bekanntmachung
Änderung BP „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ mit Teiländerung BP „Kreiskrankenhaus“

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Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von rund 10,1 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 2214 Teilfläche, 2258, 2258/3, 2258/4, 2260, 2259, 2260/1, 2261/1, 2273/1, 2273, 2273/1 und 2274 der Gemarkung Pfaffenhofen. Hinzu kommen die Posthofstraße mit den Fl.Nrn. 2258/1, 2258/2, 2272 Teilfläche und 2272/1 sowie die Krankenhausstraße mit Fl.Nrn. 2144/1 Teilfläche und 2147 Teilfläche der Gemarkung Pfaffenhofen.
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Pfaffenhofen zwischen Ilmtalklinik und Ilm. Es wird begrenzt durch das Biomasse-Heizkraftwerk und das Autohaus an der Schrobenhausener Straße im Norden, durch die Krankenhausstraße im Westen, die Posthofstraße bzw. die Ilm im Osten sowie die Gemeindegrenze zu Hettenshausen im Süden und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Foto: Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Der überarbeitete Entwurf der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von

Dienstag, 16.08.2022 bis einschließlich Freitag, 30.09.2022

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Umweltbezogene Stellungnahmen wie die Stellungnahmen von Behörden (Untere Bauaufsichtsbehörde; Untere Naturschutzbehörde; Unteren Wasserrechtsbehörde; Untere Immissionsschutzbehörde; Untere Bodenschutzbehörde; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Wasserwirtschaftsamt) und Verbänden (Bayerischer Bauernverband) liegen bereits vor und werden mit den Planunterlagen ebenfalls ausgelegt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Lebensräume für Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Untersuchung betroffener Arten (Zauneidechse, Feldlerche, Feldsperling, Goldammer, Mauersegler, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Turmfalke und Wachtel, sowie die Fledermausarten Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus und Zwergfledermaus)

Informationen zum Schutzgut Boden, Fläche

  • Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und Bodenversiegelung; Geotechnischer Bericht
  • Hinweise zu Altlasten, Altablagerungen, Bodenverunreinigungen
  • Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme, Flächenverlust für die Landwirtschaft

Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Aussagen zu Böden, Bodenfunktion, Niederschlagswasserbeseitigung; Geotechnischer Bericht
  • Aussagen zum Grundwasserschutz, zu wild abfließendem Oberflächenwasser
  • Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme
  • Lage der Ausgleichsfläche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ilm; Hydraulischer Nachweis

Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und Luftqualität

Informationen zum Schutzgut Mensch u. Gesundheit

  • Aussagen zur Erholungsfunktion im näheren Umfeld und zu Lärmimmissionen; Schalltechnische Untersuchung
  • Hinweis auf Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft

Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Lage im Naturraum „Donau-Isar-Hügelland“ des Landschaftsraums „Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten"
  • Aussagen zu einer ortsverträglichen Höhenentwicklung
  • Aussagen zur Ein- und Durchgrünung der Bauflächen

Im Weiteren sind insbesondere Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter sowie den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen vorhanden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 05.08.2022
I.A.

Erich Weisser
Stellv. Stadtbaumeister

Foto: Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Autor:

Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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