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Briefwahlunterlagen werden versendet
Am 22. März finden die Stichwahlen um das Amt des Bürgermeisters und des Landrates statt. Wer bei der Kommunalwahl am 8. März im Wahllokal gewählt hat, hat seine Wahlbenachrichtigung anschließend wieder mit nach Hause bekommen. Mit dieser kann man am 22. März erneut im Wahllokal wählen. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist eine Stimmabgabe dennoch möglich. In diesem Fall genügt es, ein gültiges Ausweisdokument im Wahllokal vorzulegen. Briefwahlunterlagen werden versendetDie...