Einführung des digitalen Bauantrags in Pfaffenhofen

Die Stadtverwaltung Pfaffenhofen geht einen weiteren großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Ab dem 1. August 2025 können baurechtliche Anträge digital eingereicht werden. Nach umfassenden Vorbereitungen steht die Infrastruktur für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren bereit. Dieser Schritt markiert eine bedeutende Veränderung im Verwaltungsprozess und bringt zahlreiche Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung mit sich.

Über das Bayern-Portal können die Anträge künftig online gestellt werden. Für die Anmeldung ist eine BayernID erforderlich. Die ID kann im Bayern-Portal unter id.bayernportal.de/de/registration/eID beantragt werden. Über einen Online-Assistenten erhalten die Antragsteller digitale Unterstützung und werden durch das Antragsformular geführt.
Der digitale Bauantrag bietet zahlreiche Vorteile: kürzere Kommunikationswege, reduzierte Druckkosten, und die Einsparung von Ressourcen durch den Wegfall der Postwege. Zudem ermöglicht der digitale Antrag eine frühzeitige und gleichzeitige Einbindung aller relevanten Fachbehörden in das Verfahren.
Gleichzeitig bleibt es möglich, Bauanträge weiterhin in Papierform einzureichen.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter zum neuen Onlinedienst: „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Bauaufsichtsbehörden. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun auch die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm dazukommt und ab 1. August insgesamt 112 Städte und Landratsämter in Bayern den digitalen Bauantrag anbieten. Bei sieben weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits über 88 Prozent aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Monatlich werden in Bayern über den Digitalen Bauantrag mehr als 3.500 Vorgänge eingereicht.“

Durch eine bevorstehende Änderung der Zuständigkeiten wird diese Erleichterung für die Pfaffenhofener Bürgerinnen und Bürger jedoch vermutlich nur bis etwa 2030 bestehen: Die Staatsregierung plant nämlich derzeit in einem weiteren Modernisierungsgesetz zur Entbürokratisierung die Streichung der „kleinen Delegation“, so dass ab diesem Zeitpunkt alle Baugenehmigungsverfahren nur mehr über das Landratsamt laufen sollen. Mit der kleinen Delegation wird es leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden derzeit ermöglicht, „einfache Baugenehmigungsverfahren“ schnell und unkompliziert selbst zu behandeln. Der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm wurde diese Kompetenz vor über 30 Jahren übertragen, und sie wird seither erfolgreich ausgeübt. Nun ist man in München allerdings der Ansicht, auch eine solche längst eingespielte Zuständigkeitsaufteilung zwischen Landratsamt und Stadtverwaltung sei ein „fehleranfälliges und unnötig bürokratisches Prozedere“ und stehe „in keinem Verhältnis zum vergleichsweise geringfügigen Nutzen“. Die Stadtverwaltung sieht in der kleinen Delegation aber keine unnötige Bürokratie, die es abzubauen gälte, sondern vielmehr eher einen Fall größerer Bürgerfreundlichkeit. Bürgermeister Herker hat sich daher im Namen des Pfaffenhofener Stadtrates und der Pfaffenhofener Bürgerschaft mit der Bitte an Bauminister Bernreiter gewandt, die Streichung der kleinen Delegation aus der Bayerischen Bauordnung noch einmal zu überdenken.

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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