Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 183 „Habereckfeld in Tegernbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

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Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 183 „Habereckfeld in Tegernbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan dient der Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen (in diesem Fall Bebauungsplan Nr. 50) und weist eine Grundfläche von unter 10.000 m² auf. Die in § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB genannten Ausschlussgründe liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Tegernbach und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der Ortsrandlage.

Der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 08.07.2021 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von

Donnerstag, 22.07.2021 bis einschließlich Montag, 06.09.2021

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 13.07.2021
I.A.

Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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