Amtliche Bekanntmachung: Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ,,Ziegellohfeld"

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.12.2012 mit den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen befasst.

Dabei wurden unter anderem geänderte bzw. ergänzende Festsetzungen hinsichtlich des Lärmschutzes, der Eingrünung und der Zulässigkeit von Werbeanlagen für das geplante Sondergebiet beschlossen.

Die überarbeiteten Planunterlagen liegen nunmehr in der Zeit von

Dienstag, 22.01.2013 bis einschließlich Donnerstag, 21.02.2013

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG erneut öffentlich aus.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter Bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 10.01.2013

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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