Amtliche Bekanntmachung: 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heißmanning – Weingartenfeld“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heißmanning – Weingartenfeld“ der Stadt Pfaf-fenhofen a. d. Ilm Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat mit Bescheid vom 18.05.2017, Az: 30/31/6102 die von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Beschluss des Stadtrates vom 16.02.2017 festgestellte 47. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.01.2017, einschließlich Begründung und Umweltbericht genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem....