Öffentliche Bekanntmachung
Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 118 „Ehemaliges Betriebsgelände Stocker – Heißmanning“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

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Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 118 „Ehemaliges Betriebsgelände Stocker – Heißmanning“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 378/38 Gemarkung Haimpertshofen. Er befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Heißmanning und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung Fürdas Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung
zusätzlicher privater Grundstücksflächen sowie des erforderlichen naturschutzrechtlichen
Ausgleichs.DieserBeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB
bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt,
Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in
der Zeit von Mittwoch, 29.09.2021 bis einschließlich Dienstag, 02.11.2021 öffentlich aus. Außerdem sind diePlanunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanungwährend des Auslegungszeitraums einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dasswährend dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden
können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Verarbeitungpersonenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e
DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der
Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
„Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das
ebenfalls öffentlich ausliegt.Pfaffenhofen a. d. Ilm, 20.09.2021I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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