Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des BauGB; Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“

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Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“ beschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 168, Gemarkung Walkersbach. Es liegt westlich an der Bahnlinie München-Treuchtlingen, ca. 400 m nördlich der Kreuzmühle und ist im angehängten Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.07.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von

Freitag, 22.10.2021 bis einschließlich Montag, 22.11.2021

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Blendgutachten, Studie Artenschutz (im Umweltbericht); Umweltbericht mit aussagen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Artenschutz und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Schutzgut Fläche, Wechselwirkungen und Kumulierung; die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Themen Landschaftsbild, Erholung, Gesundheit, Flächenverbrauch, Altlasten, Hochwasserschutz, Baukultur, Aussagen zu Emissionen aufgrund vorhandener Nutzungen (Staub, Lärm), Blendwirkungen, Pflanzen, Abfälle.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 13.10.2021
I.A.

Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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