Bekanntmachung
Bebauungsplan 188 "Fischervereinsheim Pfaffenhofen" - frühzeitige Auslegung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sowie der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm haben in ihren Sitzungen am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 188 „Fischervereinsheim Pfaffenhofen“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Fischervereinsheim Pfaffenhofen“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fl.Nrn. 199 und 199/2 Teilfläche, Gemarkung Uttenhofen und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Die ausgearbeiteten Planunterlagen sowie der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit von

Dienstag, 12.05.2020 bis einschließlich Montag, 15.06.2020

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Wir weisen insbesondere auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung hin. Dort sind die gesamten Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Sollte dennoch eine persönliche Einsichtnahme erforderlich sein, ist dies auch während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen möglich. Hierfür wurde eigens ein Raum eingerichtet, welcher den Gesundheitsschutzvorschriften entspricht. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Planunterlagen ist allerdings eine vorherige Anmeldung unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder telefonisch unter 08441/78107 bzw. 08441/782060 erforderlich.

Wir bitten aufgrund der nicht unerheblichen Infektionsgefährdung von einer persönlichen Ein-sichtnahme nur Gebrauch zu machen, wenn dies unbedingt erforderlich ist und im Übrigen die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet zu Nutzen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes unter den o. g. Telefonnummern während der allgemeinen Dienststunden sowie der oben bezeichneten E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.

Die Öffentlichkeit kann sich entsprechend der vorbezeichneten Kontaktmöglichkeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht Rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 04.05.2020

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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