Handel

Beiträge zum Thema Handel

Corona-Regeln
Rote Ampel und 3G im Unternehmen - Was ist zu beachten?

Die Regelungen bei roter Ampel am Arbeitsplatz ergeben sich aus der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Allgemeines 3G am ArbeitsplatzAllgemein gilt gemäß § 17 Abs. 4 IfSMVO, dass zu Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich des Inhabers nur noch Beschäftigte Zugang haben, die geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt für geschlossene Räume und nur für die Personen, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben können.Ausnahmen von 3G am...

  • Pfaffenhofen
  • 11.11.21

Änderungen ab dem 6. November 2021
Anpassung der Krankenhaus-Ampel

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bis zum 24. November gültig ist, wird mit Wirkung zum Samstag, 6. November in folgenden Punkten geändert: Schulen: In den Grundschulen wird für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht eingeführt Maskenpflicht im Schulgebäude und am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische...

  • Pfaffenhofen
  • 05.11.21
Foto: Geralt

Was bedeuten die Regeln
3G, 3G plus und 2G

Aktualisiert am 07.12.2021, 14:30 Uhr Was bedeutet 3G? Dort, wo 3G gilt, ist der Zugang nur für vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete gestattet. Als Testnachweise gelten ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test. 3G gilt auch für Beschäftigte mit Kundenkontakt. Was bedeutet 3G plus?Dort, wo die 3G plus gilt, ist der Zugang für vollständig Geimpfte und Genesene sowie für Kinder gestattet, die das zwölfte Lebensjahr noch...

  • Pfaffenhofen
  • 18.10.21
Foto: Wolfgang Claussen
2 Bilder

Ab dem 2. September
Neue Corona-Regeln: 3G, OP-Masken und Cluböffnungen

In einer Pressekonferenz am Nachmittag gab Ministerpräsident Markus Söder die neuen Regelungen bekannt, die vom 2. September bis mindestens 1. Oktober gelten und die dann in der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung formuliert werden. KurzEs wird auf die "3G"-Regel gesetzt, die FFP2-Maskenpflicht entfällt, Clubs sollen im Herbst wieder öffnen dürfen und die 7-Tage-Inzidenz wird von einer Krankenhausampel abgelöst. Krankenhausampel statt 7-Tage-InzidenzDie 7-Tage-Inzidenz als das bisherige...

  • Pfaffenhofen
  • 31.08.21
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