Ab dem 2. September
Neue Corona-Regeln: 3G, OP-Masken und Cluböffnungen

Foto: Wolfgang Claussen
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In einer Pressekonferenz am Nachmittag gab Ministerpräsident Markus Söder die neuen Regelungen bekannt, die vom 2. September bis mindestens 1. Oktober gelten und die dann in der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung formuliert werden.

Kurz

Es wird auf die "3G"-Regel gesetzt, die FFP2-Maskenpflicht entfällt, Clubs sollen im Herbst wieder öffnen dürfen und die 7-Tage-Inzidenz wird von einer Krankenhausampel abgelöst.

Krankenhausampel statt 7-Tage-Inzidenz

Die 7-Tage-Inzidenz als das bisherige Kriterium wird weitgehend abgelöst, heißt es im Bericht der Kabinettssitzung vom 31. August. Mit ihr entfallen auch alle bisherigen inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von "3G" (ab einer Inzidenz von 35) bleibt sie relevant.

An die Stelle der Inzidenz tritt eine neue, zweistufige Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems, die man vermeiden will:

  • Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten sieben Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Sobald diese Stufe erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, die noch nicht bekannt sind.
  • Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald diese Stufe erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen

"3G"-Regel ab Inzidenz von 35

Allerdings wird die 7-Tage-Inzidenz nur bis zu einem Wert von 35 vernachlässigt - ab einem Wert von über 35 gilt im Innenbereich der "3G"-Grundsatz  (Geimpft, Genesen, Getestet).

Das betrifft dann:

  • öffentliche und private Einrichtungen,
  • Veranstaltungen,
  • Sportstätten, 
  • Fitnessstudios,
  • Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten,
  • Gastronomie,
  • Beherbergung,
  • Hochschulen,
  • Krankenhäuser,
  • Bibliotheken und Archive,
  • außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung,
  • außerdem Freizeiteinrichtungen, einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.

Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt "3G" inzidenzunabhängig im Innen- wie im Außenbereich.

Ausnahmen vom "3G"-Grundsatz

Ausgenommen vom "3G"-Grundsatz sind:

  • Privaträume, 
  • Handel, 
  • ÖPNV, 
  • Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, 
  • Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 des Grundgesetzes. 

Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.

Keine FFP2-Maskenpflicht mehr

Zukünftig entfällt die FFP2-Maskenpflicht und die medizinische Maske (OP-Maske) wird neuer Standard und überall anerkannt. Auch entfällt künftig die Maskenpflicht komplett unter freiem Himmel. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).

In geschlossenen Räumen gilt allerdings immer eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu einer weiteren Person einhalten kann.

Im ÖPNV und im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht (künftig OP-Maske) ausnahmslos. In Schule und Kita sowie Alten- und Pflegeheime gelten Sonderregelungen.

Keine Kontaktbeschränkungen mehr

Alle Kontaktbeschränkungen entfallen künftig und auch eine bisherige Personenobergrenze für private und öffentliche Veranstaltungen wird es nicht mehr geben. Die genauen Details zu den verschiedenen Veranstaltungen sind im Bericht der Kabinettssitzung aufgeführt.

Gastro, Clubs und Volksfeste

In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde (bisher 1 Uhr). Ansonsten gelten auch hier zukünftig die allgemeinen Regelungen zu "3G" und Maskenpflicht.

Volksfeste bleiben weiterhin untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig "3G", heißt es.

Für Clubs und Diskotheken stellt die Staatsregierung eine Öffnung im Herbst in Aussicht. Es ist geplant, Clubs und Diskotheken mit Blick auf Reiserückkehrer aus den Ferien mit einem zeitlichen Sicherheitsabstand erst ab Anfang Oktober wieder zu öffnen, heißt es. Der Zugang soll dann aber nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.

Foto: Wolfgang Claussen
Autor:

WSP- Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

Frauenstraße 36, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
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