Wenn der Winter kommt: Schneeräumpflicht für Anlieger

Die Stadtwerke sind für den Winterdienst gerüstet. Für die Bürger gibt es eine Schneeräumpflicht auf den Gehwegen bzw. – wenn es keinen Gehweg gibt – am Straßenrand, damit Fußgänger gefahrlos gehen können.
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Der Winter hat bisher zwar nur ein paar Vorboten geschickt, doch die Stadtwerke Pfaffenhofen mussten bereits merhmals zum (eingeschränkten) Winterdienst ausrücken. Schnee und Eis bedeuten aber auch für die Bürger, dass Gehwege geräumt werden müssen, damit Fußgänger hier gefahrlos gehen können.

Während die Mitarbeiter der Stadtwerke bei Schneefall oder Glatteis zunächst die Hauptverkehrsstraßen, Steigungen und Busstrecken räumen und im Anschluss daran die übrigen städtischen Straßen, sind die Anwohner dafür verantwortlich, „ihre“ Gehwege von Schnee und Eis frei zu halten.

Die Verpflichtung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter ergibt sich aus der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“, die auch auf der städtischen Homepage unter www.pfaffenhofen.de/ortsrecht eingesehen werden kann.

Darin ist auch geregelt, dass – sollte kein Gehweg vorhanden sein – grundsätzlich ein entsprechend breiter Streifen am Straßenrand von Schnee und Eis zu räumen ist.

Die Stadtwerke sind für den Winterdienst gerüstet. Für die Bürger gibt es eine Schneeräumpflicht auf den Gehwegen bzw. – wenn es keinen Gehweg gibt – am Straßenrand, damit Fußgänger gefahrlos gehen können.
Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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