Nahmobilität
Nur Fußgänger haben Vorfahrt auf dem Zebrastreifen

An Fußgängerüberwegen, sogenannten Zebrastreifen, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen Vorrang. Sogar einige Meter davor oder dahinter. Fahrzeuge müssen sich Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und den Bevorrechtigten das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Wenn zu erkennen ist, dass Fußgänger oder Rollstuhlfahrer an einem Zebrastreifen die Straßenseite wechseln wollen, müssen Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer anhalten. Jedoch dürfen Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen. Bevor sie den Gehweg verlassen, müssen sie sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können.

Fahrradfahrer genießen nur Vorrang auf einem Fußgängerüberweg, wenn sie zu Fuß gehen – sprich absteigen und schieben. D. h. will der Radler nicht absteigen, kann er erst bei einer geeigneten Lücke die Fahrbahnseite wechseln. Fahren Radler, ohne zu schauen, auf den Zebrastreifen und ein Auto muss deshalb abbremsen oder anhalten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Im Falle eines Unfalls würde er eine Mitschuld tragen. Vor allem ist dieses Verhalten jedoch extrem gefährlich.

Autofahrer können die Sicherheit von Zebrastreifen übrigens auch durch ein rücksichtsvolles Parkverhalten unterstützen – einfach den Mindestabstand von fünf Metern davor und dahinter einhalten.
Quelle: adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/zebrastreifen

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

58 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.