Öffentliche Bekanntmachung: Ausbau der Flutmulde im Bereich des Gartenschaugeländes

Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Antrag der Stadt Pfaffenhofen auf Plangenehmigung zum Ausbau der Flutmulde im Bereich des Gartenschaugeländes
hier; Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls

Die Stadt Pfaffenhofen beantragte beim Landratsamt Pfaffenhofen die Genehmigung für den Ausbau der Flutmulde Ilm. Die Flutmulde soll sowohl technisch saniert, als auch gestalterisch überarbeitet werden. Betroffen von dem Vorhaben sind die Grundstücke Flurnummern 1004, 1079/1, 1079/2, 1107 und 1108 der Gemarkung Pfaffenhofen.

Die geplante Maßnahme unterliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 3 c UVPG i.V.m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG (naturnaher Ausbau) einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Demnach ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben trotz der geringen Größe, nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der, in Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG genannten Schutzkriterien (Standort des Vorhabens) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. In dem betroffenen Bereich liegt die Flutmulde auf dem ehemaligen Bauhofgelände der Stadt Pfaffenhofen. Durch den geplanten Ausbau der Flutmulde, insbesondere im Hinblick auf die bisherige Nutzung, werden die im
UVPG genannten Nutzungs- und Schutzkriterien und damit die ökologische Empfindlichkeit des Gebiets nicht beeinträchtigt. Der Bauhof wird bereits umgesiedelt. Für die naturnahe Umgestal-tung der Flutmulde ist eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVPG daher nicht erforderlich.

Das Vorhaben wird von allen beteiligten Fachstellen (Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirt-schaftsamt Ingolstadt) befürwortet bzw. erheben diese keine Einwände.

Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG - überprüft.

Die Unterlagen können beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d. llm, Sachgebiet Wasserrecht (Zim-mer Nr.178), Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 2. Halbsatz des UVPG bekannt gemacht. Diese
Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Pfaffenhofen a.d. Ilm 12.11.2014

Martin Wolf
Landrat

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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