Bekanntmachung Wasserrecht
Grundwasserentnahme aus Brunnen

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm hat beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens gem. §§ 8, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 69 Satz. 2 Bayer. Wassergesetz (BayWG) und Art. 73 Abs. 2 ff Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Entnahme und Zutageförderung von Grundwasser in Höhe von 1.600.000 m³/Jahr aus den o. g. Brunnen beantragt.
Das entnommene Grundwasser soll zur Trinkwasserversorgung genutzt werden.
Die Brunnen befinden sich auf folgenden Grundstücken:

Tiefbrunnen   Flurstücks-Nr.  Gemarkung
I (Spitalholz)    1640/2        Pfaffenhofen a.d.Ilm
II (Spitalholz)       1640/0   Pfaffenhofen a.d.Ilm
III (Spitalholz)       1634/1         Pfaffenhofen a.d.Ilm
VI (Schindelhauser Forst) 1180/1   Hettenshausen
VII (Angkofen)        266/3   Angkofen

Die Brunnen I, II, III und VI sind bereits seit vielen Jahrzehnten in Betrieb. Zuletzt wurde die Benutzung der Brunnen bis 31.12.2020 genehmigt. Der Brunnen VII (Angkofen) wurde 2011 errichtet und die Benutzung wurde zuletzt mit Bescheid vom 28.12.2017 bis 31.12.2020 genehmigt.
Im Vollzug der Bestimmungen des Art. 69 Satz. 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 3 bis 5 BayVwVfG sind die Unterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen.
Diese Bekanntmachung und die Antrags- und Planunterlagen finden Sie aufgrund Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/

Die Unterlagen für das o. g. Vorhaben liegen in der Zeit von

Donnerstag, 03.09.2020 bis einschließlich Freitag, 02.10.2020

in der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.16, während der allgemeinen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis zum 16.10.2020) schriftlich oder zur Niederschrift dort
oder beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm, Zimmer A 114 Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78182 oder per E-Mail unter bauverwaltung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, keinen Erörterungstermin durchzuführen, falls keine Einwendungen von Beteiligten erhoben wurden bzw. wenn ein Beteiligter Einwendungen erhoben hat und nicht innerhalb der Einwendungsfrist mitteilt, dass er auf die Durchführung eines Erörterungstermins besteht.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem evtl. Erörte-rungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären;
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen wären.

Sollte ein Erörterungstermin erforderlich werden, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die beteiligten Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 25.08.2020
I.A.

Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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