Öffentliche Bekanntmachung
Grundsteuerreform

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Im Januar wurden die Grundsteuerbescheide nach neuem Recht versandt. Die Bescheide beinhalten erstmals die Bewertung nach der in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode zum Stichtag 01.01.2022. Diese Bewertung führte ausschließlich das Finanzamt durch, welches der Stadtverwaltung anschließend den entsprechenden Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Der Grundsteuermessbetrag ist die Grundlage für die an die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zu zahlende Grundsteuer.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat keinen Einfluss auf die Höhe des Messbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten ist das Finanzamt Pfaffenhofen a. d. Ilm schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens zu kontaktieren.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.

Die erste Rate der Grundsteuer ist am 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig. Sofern dem Bescheid ein SEPA-Mandat beiliegt, sollte dieses baldmöglichst an die Stadtverwaltung übermittelt werden.

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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