Gesplittete Abwassergebühr: Stadtwerke führen Kontrollen durch

Seit 2018 gibt es in Pfaffenhofen die gesplittete Abwassergebühr. Durch deren Einführung wurde erstmals zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser unterschieden, sodass eine gerechtere Gebührenberechnung möglich ist. Künftig führt das Team Hausanschluss der Stadtwerke stichprobenartig Kontrollen durch.

Abwasser reinigen kostet Geld. Vor der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zahlten die Bürgerinnen und Bürger nach der Formel Trinkwasser = Abwasser. Seit 2018 wird allerdings das Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt berechnet. Für Abwasser soll nur dann bezahlt werden, wenn das Wasser von einem Grundstück tatsächlich in die Kanalisation und damit zur Abwasserausbereitung in die Kläranlage eingeleitet wird. Niederschlagswasser hingegen soll versickern und so direkt auf natürliche Weise dem Grundwasser und damit dem Wasserkreislauf zugeführt werden.

Umweltfreundlicher und gerechter: Die gesplittete Abwassergebühr

Mit der gesplitteten Abwassergebühr sollen den Bürgerinnen und Bürgern aus Umweltgesichtspunkten Anreize geschafft werden, möglichst viel Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück versickern zu lassen. So kann Geld gespart werden, wenn z. B. Flächen entsiegelt, Zisternen oder Versickerungsanlagen verwendet und von der Kostenverteilungsgerechtigkeit profitiert wird. Für die Aufteilung nach Schmutz- und Niederschlagswasser ist deshalb die Ermittlung der tatsächlich anfallenden Niederschlagswassermengen, die der Kanalisation zufließen, erforderlich. Um diese abflusswirksamen Flächen möglichst genau und individuell zu erkennen, werden die Flächenermittlung aus Luftbildern mit einer anschließenden Selbstauskunft kombiniert. 2017 wurden die Daten für die gesplittete Abwassergebühr (GAG) auch in Pfaffenhofen erhoben.

Stadtwerke prüfen stichprobenartig

Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, die Aktualität der dokumentierten versiegelten Flächen und der in das Kanalsystem geleiteten Niederschlagsmenge zu überprüfen. Die Stadtwerke überprüfen deshalb stichprobenartig und nach dem Zufallsprinzip. Zudem bitten die Stadtwerke alle Eigentümer von Grundstücken im Rahmen des Selbstauskunftsverfahrens um Mithilfe.

Sollten sich Änderungen auf einem Grundstück ergeben und sich dadurch gebührenrelevant die Menge von versiegelten/bebauten/befestigten Flächen ändern, sind diese nachvollziehbar den Stadtwerken mitzuteilen. Eigentümer von Grundstücken können die aktuelle Fassung ihres Erhebungsbogen im Kundencenter in der Weilhammer Klamm anfordern. In diesem Bogen können die angegeben Informationen zu den abflusswirksamen Flächen eingesehen und ggf. aktualisiert werden. Der ausgefüllte Bogen muss jeweils bis zum 30.11 des aktuellen Jahres im Kundencenter eingehen, um bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden zu können.

Das Kundencenter weist darauf hin, dass falsche oder veraltete Angaben jederzeit richtiggestellt werden können. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen die Mitarbeitenden des Kundencenters gerne beratend zur Seite.

Nähere Informationen zur Berechnung der GAG sind auch unter https://www.stadtwerke-pfaffenhofen.de/upload/files/170725_FAQ_GAG_V4.pdf abrufbar.

Die Stadtwerke bitten um Verständnis, dass Überprüfungen der Angaben oder Besichtigungen vor Ort durchgeführt werden.

Autor:

Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm aus Pfaffenhofen

Münchner Straße 5, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
+49 8441 40524000
mail@stadtwerke-pfaffenhofen.de
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