Gebühren für Verkehrsanordnungen angepasst

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Die Gebührensätze für verkehrsrechtliche Anordnungen werden zum 1. September 2023 angepasst, das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

Demnach werden zukünftig für drei Tatbestände die Gebühren erhoben: erstens Sperrung eines Gehwegs oder einfaches Halteverbot, zweitens halbseitige Sperrung einer Straße oder schwieriges Halteverbot und drittens Vollsperrung einer Straße. Die Gebühren werden zukünftig erstmals nach einer zeitlichen Staffelung berechnet (1 Woche, bis zu 4 Wochen, bis zu 6 Monaten, länger als
6 Monate). So liegen die Gebühren nun zwischen 50 Euro und 150 Euro je nach Dauer und Tatbestand. Für kurzfristige Bearbeitungen wird ein Dringlichkeitszuschlag veranschlagt. Die Anpassungen liegen weit unter den zulässigen Höchstwerten und im kommunalen Gebührenvergleich liegt Pfaffenhofen im Mittelfeld.

Die Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen wurden zuletzt 2020 angehoben. Die Gebühren sind nun dem zeitlich wie inhaltlich gestiegenen Aufwand angepasst.

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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