Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2019

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2019 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegenden Grundstücke

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2019 wird hiermit gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2019 erhalten, im Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2019 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2019, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Die Grundsteuerbe-scheide und die Begründung hierzu können bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Stadtsteueramt, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.01, 3.02 oder 3.03 eingesehen werden.

Soweit jedoch Grundsteuerbeträge aufgrund der finanzamtlichen Messbescheide in abweichender Höhe oder zu anderen Terminen oder von anderen Steuerpflichtigen als bisher zu entrichten sind, ergeht ein schriftlicher Grundsteuerbescheid 2019.

Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, April 2019
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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