Amtliche Bekanntmachung: Vollzug der Wassergesetze; Abwasseranlage Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen

Dem Abwasserverband Gerolsbach-Ilm, der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, der Gemeinde Scheyern, der Gemeinde Hettenshausen und der Gemeinde Ilmmünster wurde mit Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 21,12,2004, Az.: 40/632-101 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung des Mischwassers aus 27 Entlastungsbauwerken erteilt. Ferner wurde der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 16.11.2006, Az.: 40/632-101 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung des Mischwassers aus 3 Entlastungsbauwerken (Mischwasserentlastung Tegernbach) erteilt.

Aufgrund einiger Änderungen in den letzten Jahren für das Gesamteinzugsgebiet der Kläranlage Pfaffenhofen beantragte der Abwasserverband Gerolsbach-Ilm, das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm, die Gemeinde Scheyern und die die Gemeinde Ilmmünster unter Vorlage von Tekturunterlagen die Änderung der v.g. wasserrechtlichen Bescheide.

Die wesentlichen Änderungen bzw. geplanten Maßnahmen stellen sich wie folgt dar:

Im Bereich der Gemeinde Scheyern

Die Kläranlage Fernhag der Gemeinde Scheyern soll aufgelassen werden und an das Kanalnetz in Scheyern angeschlossen werden, so dass die Abwasserreinigung zukünftig über die Kläranlage Pfaffenhofen erfolgen wird. Hierzu ist geplant, einen Stauraumkanal mit unten liegender Entlastung (SK-UE, neue Bezeichnung: RÜB S2) zu errichten. Das Abwasser soll anschließend über eine Pumpstation nach Scheyern gepumpt werden. Das abgeschlagene Mischwasser wird in denn Absetzteich, der zu einem Regenrückhaltebecken umgebaut wird, eingeleitet. Sowohl der bestehende Regenüberlauf am Ortsende von Scheyern als auch der bestehende Notüberlauf am Absetzteich werden rückgebaut.

Der RÜ-S1 in Scheyern soll zu einem Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung (SK-OE, neue Bezeichnung: RÜB S1) umgebaut werden. Das abgeschlagene Mischwasser soll über eine Rückhaltung gedrosselt in den Pudelbach eingeleitet werden.

Im Bereich der Gemeinde Ilmmünster
Die Drosselleistung des RÜ I3 (alte Bezeichnung: RÜ-R5) soll so vergrößert werden, dass der kritische Mischwasserabfluss Qkrit abgeleitet werden kann.

Im Bereich der Stadt Pfaffenhofen
Der Regenüberlauf RÜ 6 an der Festwiese soll in einen Stauraumkanal mit obenliegender Entlastung (SK-OE, RÜB 9) umgebaut werden.

Der weiterführende Drosselabfluss soll, wie bereits im bis dato gültigen Wasserrecht für die Mischwasserentlastungen in Tegernbach genehmigt, jedoch bisher nicht umgesetzt worden ist, reduziert werden.

Im Gesamteinzugsgebiet der Kläranlage Pfaffenhofen existieren dann nach Abschluss der Baumaßnahmen 31 Mischwasserentlastungsanlagen.

Im Vollzug der Bestimmungen des Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 3 bis 5 BayVwVfG sind die Unterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen.

Die Unterlagen für das o. g. Vorhaben liegen in der Zeit vom 19.05.2015 bis 18.06.2015 in der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Zimmer Nr. 2.13 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis zum 02.07.2015) schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, Zimmer Nr. 2.13
oder beim
Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, Zimmer 180
Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem evtl. Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären;

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen wären.

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, 07.05.2015
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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