Amtliche Bekanntmachung: Satzung für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);
Satzung für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.02.2015 den Erlass einer Satzung für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 05.03.2009 außer Kraft.

Die Satzung kann während der regulären Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Hauptplatz 18, 1. Stock, Zimmer 1.03 und im Internet unter www.pfaffenhofen.de/ortsrecht eingesehen werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 06.03.2015
Thomas Herker
Erster Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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