Amtliche Bekanntmachung: Auslegung der Planunterlagen zum Bebauungsplan „Nördlich Radlberg“

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Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Nördlich Radlberg“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 18.06.2015 gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine gebietsverträgliche Regelung der maximal zulässigen Wohneinheiten zu schaffen um den bestehenden Siedlungscharakter erhalten zu können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden von der Äußeren Quellengasse, im Süden und Osten vom Radlberg und im Westen von den Grundstücken an der Riegel-straße begrenzt und umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 1543, 1543/1, 1543/2, 1543/3, 1543/4, 1543/5, 1543/6, 1543/8, 1543/9 T., 1543/10, 1543/11, 1543/12, 1543/13, 1543/14, 1543/15, 1543/16, 1543/17, 1543/18, 1543/19, 1543/20, 1543/21, 1543/22, 1543/24, 1543/25, 1543/26, 1543/27, 1546, 1546/1, 1546/2, 1546/3, 1546/4, 1546/5, 1547, 1547/1, 1547/2, 1547/3, 1579, 1579/2, 1579/3, 1579/4, 1579/5, 1579/7, 1579/8, 1579/9, 1579/10, 1579/11, 1579/12, 1579/13, 1579/14, 1579/16, 1579/17, 1579/18, 1579/19, 1579/20, 1580, 1580/2, 1580/3, 1580/5, 1580/6, 1580/7, 1580/8, 1581, 1581/2, 1581/3, 1581/4, 1581/5, 1581/6, 1581/7, 1581/8, 1581/9, 1581/10, 1581/11, 1581/12, 1581/13, 1581/14, 1581/15, 1581/16, 1581/17, 1581/18, 1581/19, 1581/20, 1581/21, 1581/22, 1581/23, 1581/24, 1581/25, 1581/26, 1581/27, 1581/28, 1581/29, 1581/30, 1581/31, 1581/32, 1581/33, 1581/34, 1581/35, 1581/36, 1581/38, 1582, 1582/2, 1582/3, 1582/4, 1582/5, 1582/6, 1582/7, 1582/8, 1582/9, 1582/10 und 1582/11, jeweils Gemarkung Pfaffenhofen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

In seiner Sitzung vom 19.12.2015 hat sich der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Nördlich Radlberg“ befasst. Die dabei gefassten Beschlüsse wurden in den Planunterlagen ergänzt. Die überarbeiteten Planunterlagen liegen nunmehr in der Zeit von

Montag, 30.05.2016 bis einschließlich Freitag, 01.07.2016

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.05.2016
I.V.

Roland Dörfler
3. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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