Amtliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre

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A) Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 „Weiherer Straße – Werbegestaltung“ als einfachen Bebauungsplan beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele angestrebt:
Die Weiherer Straße weist aufgrund ihrer Funktion als Hauptzubringer zur Bundesautobahn A 9 und der zentralen Kreuzung der Bundesstraße 13 eine außerordentlich hohe Verkehrsbedeutung für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm auf. Im Zusammenwirken mit der Bahnunterführung stellt die Weiherer Straße das Haupteinfahrtstor zur Stadt dar und führt direkt zum neuen grünen Herzen der Stadt, dem Bürgerpark.
Insbesondere die Häufung von Werbung und deren Ausgestaltung haben sich hier mittlerweile in eine städtebaulich negativ zu bewertende Richtung entwickelt.

Um das Zusammenwirken der für den Verkehr hochattraktiven Verkehrsachse mit den Erfordernissen der nördlich angrenzenden Gewerbenutzungen auf der einen Seite und den Ansprüchen für die südlich angrenzenden Wohnnutzungen und dem Bürgerpark auf der anderen Seite zu steuern, soll mit gegenständlichem einfachem Bebauungsplan das nähere Umfeld der Weiherer Straße bezüglich Werbung geordnet werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Fl.Nrn. 97/19, 666/2 und 665/3 der Gemarkung Förnbach, die Fl.Nr. 24/0 Teilfläche der Gemarkung Eberstet-ten sowie die Fl.Nrn. 420/0, 420/34, 420/35, 420/36, 420/53, 420/54, 420/55, 420/56, 420/57, 420/58, 420/59, 420/60, 420/61, 420/62, 420/63, 420/64, 420/65, 420/66, 420/67, 420/68, 433/83, 443/82, 653 Teilfläche, 653/1, 1079/3 Teilfläche, 1079/7 Teilfläche, 1079/8, Teilfläche, 1104/0 Teilfläche, 1115/0, 1115/1 Teilfläche, 1115/6, 1115/7, 1115/9, 1115/11, 1141/0 Teilfläche, 1142/1, 1142/2, 1142/8, 1150/5, 1150/7, 1150/8, 1150/9, 1150/10, 1150/11, 1150/12, 1150/13, 1150/14, 1150/15, 1150/16, 1150/17, 1158/5 Teilfläche, 1158/8 Teil-fläche, 1158/9 Teilfläche, 2164/10, 2164/12, 2164/28 Teilfläche, 2164/44, 2164/67, 2164/68, der Gemarkung Pfaffenhofen. Er erstreckt sich ausgehend vom Bürgerpark an der Weiherer Straße zusammen mit den nördlich Angren-zenden Gewerbeflächen Richtung Osten bis zur Ortsverbindungsstraße nach Förnbach und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

B) Gleichzeitig hat der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 29.09.2016 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 166 „Weiherer Straße – Werbegestaltung“, also für die Fl.Nrn. 97/19, 666/2 und 665/3 der Gemarkung Förnbach, die Fl.Nr. 24/0 Teilfläche der Gemarkung Eberstetten sowie die Fl.Nrn. 420/0, 420/34, 420/35, 420/36, 420/53, 420/54, 420/55, 420/56, 420/57, 420/58, 420/59, 420/60, 420/61, 420/62, 420/63, 420/64, 420/65, 420/66, 420/67, 420/68, 433/83, 443/82, 653 Teilfläche, 653/1, 1079/3 Teilfläche, 1079/7 Teilfläche, 1079/8, Teilfläche, 1104/0 Teilfläche, 1115/0, 1115/1 Teilfläche, 1115/6, 1115/7, 1115/9, 1115/11, 1141/0 Teilfläche, 1142/1, 1142/2, 1142/8, 1150/5, 1150/7, 1150/8, 1150/9, 1150/10, 1150/11, 1150/12, 1150/13, 1150/14, 1150/15, 1150/16, 1150/17, 1158/5 Teilfläche, 1158/8 Teilfläche, 1158/9 Teilfläche, 2164/10, 2164/12, 2164/28 Teilfläche, 2164/44, 2164/67, 2164/68, der Gemarkung Pfaffenhofen, eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckt sich ausgehend vom Bürgerpark an der Weiherer Straße zusammen mit den nördlich Angrenzenden Gewerbeflächen Richtung Osten bis zur Ortsverbindungsstraße nach Förnbach und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist (s. Foto).
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.06, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 04.10.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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