Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Am 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten und hat das bisherige Bayerische Meldegesetz (MeldeG) abgelöst. Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die nach bisherigem Meldegesetz (MeldeG) bereits eingetragenen, schutzumfanggleichen Übermittlungssperren bleiben bestehen, so dass in diesem Fall kein Handlungsbedarf besteht. Folgende...