Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 "Nördlich Hohenwarter Straße"

Foto: Vermesungsverwaltung Bayern

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 "Nördlich Hohenwarter Straße" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 "Nördlich Hohenwarter Straße" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB hat folgendes ergeben: Durch den geplanten Bebauungsplan sind keine hohen Umweltauswirkungen zu erwarten. Mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser – Hochwasser – sind als nicht erheblich einzustufen, da sie durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden können.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke der Gemarkung Pfaffenhofen mit den Fl.Nrn.: 1395 (TF), 1395/7, 1395/8, 1395/10, 1395/11, 1395/12, 1395/13, 1395/14, 1395/15, 1395/16, 1398, 1398/2, 1398/3, 1398/4, 1398/5, 1398/6, 1398/7, 1398/8, 1398/9, 1398/16, 1398/17, 1398/18, 1399, 1399/2 (TF), 1399/4, 1399/5, 1399/6, 1399/7, 1399/8, 1400, 1400/1, 1400/2, 1400/3, 1400/4, 1400/5, 1400/6, 1400/7, 1400/8, 1400/9, 1400/10, 1400/11, 1400/12, 1400/13, 1400/14, 1401, 1401/1, 1401/2, 1401/3, 1401/4, 1401/5, 1401/6, 1401/7, 1401/8, 1401/9, 1401/10, 1401/11, 1401/12, 1401/13, 1401/14, 1401/15, 1401/16, 1401/17, 1401/18, 1401/19, 1403, 1403/1, 1403/2, 1403/3, 1403/4, 1403/5, 1403/6, 1403/7, 1403/8, 1403/9, 1403/10, 1403/11, 1403/12, 1403/13, 1403/14, 1403/15, 1403/16, 1403/17 (TF), 1403/18, 1403/19, 1403/20, 1403/21, 1403/23, 1403/24, 1403/25, 1404, 1404/2, 1404/3, 1404/4, 1404/5, 1404/6, 1404/7, 1404/8, 1406, 1406/1, 1406/2, 1406/3, 1406/4, 1406/5, 1406/6, 1406/7, 1406/8, 1406/9, 1406/10, 1406/11, 1406/12, 1406/13, 1406/14, 1406/15, 1406/16, 1406/18, 1406/19, 1406/20, 1407, 1407/3, 1407/4, 1407/5, 1407/6, 1407/7, 1407/8, 1407/9, 1407/10, 1407/11, 1407/13, 1407/14, 1408, 1408/2, 1408/3, 1408/4, 1408/5, 1408/6, 1409/2, 1409/3, 1409/4, 1409/5, 1409/8, 1409/9, 1409/10, 1410, 1410/2, 1410/3, 1410/4, 1410/5, 1410/7, 1410/8, 1410/9, 1410/10, 1410/11, 1410/12 (TF), 1410/13, 1411/1, 1411/2, 1411/3, 1411/4, 1411/5 (TF), 1411/6, 1411/8, 1418/5, 1418/6, 1418/7, 1418/8, 1418/9, 1418/10, 1418/43, 1430, 1430/1, 1430/2, 1430/3, 1430/4, 1430/5, 1430/8, wobei TF jeweils für Teilfläche steht. Er befindet sich nördlich der Hohenwarter Straße und erstreckt bis an die Grischstraße. Nach Westen reicht der Geltungsbereich bis an die Schirmbeckstraße und Kolpingstraße heran und erstreckt sich nach Osten bis an die Kohnlestraße und Wolfstraße. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Foto: Vermesungsverwaltung Bayern

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Entwicklung des Quartiers im Planumgriff unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastrukturkapazitäten sowie der baukulturellen Gegebenheiten. Insbesondere sollen typische Strukturen, deren Qualitäten im Sinne der Gesamtstadt schützenwert erscheinen, im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung bewahrt werden.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Mittwoch, 10.03.2021 bis einschließlich Montag, 12.04.2021

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/78231308441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 01.03.2021

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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