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Beiträge zum Thema hunde

Öffentliche Bekanntmachung
Hundesteuer – Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

Bekanntmachung Hundesteuer Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden.Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb...

Öffentliche Bekanntmachung
Verordnung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm über die Beschränkung des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden

Bekanntmachung Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); Verordnung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm über die Beschränkung des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 die Verordnung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm über die Beschränkung des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden vom 08.05.2025 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Verordnung tritt eine Woche nach...

Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Hundeanmeldung

Bekanntmachung Hundesteuer Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden.Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb...

Bekanntmachung Hundesteuer
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse...

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 30.04.2019 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.01 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder...

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