Informationen für Unternehmen
Energieversorgung

Zuletzt aktualisiert am 04.11.2022, 07:45 Uhr.

Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Alle neuen Informationen zum Thema finden Sie nun >>> hier <<<.

Aktuelle Lage Gasversorgung

Am 23.06.2022 hat die Bundesregierung in Folge der starken Drosselung der Gaslieferungen aus Russland die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas, laut der eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führt. Der Markt ist noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Diese zweite Alarmstufe kann für Unternehmen erhebliche Konsequenzen mit sich bringen. Wie die Bundesregierung zusätzlich unterstützend tätig werden kann, können Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur lesen.

Aktuelle Lage Gasversorgung (Bundesnetzagentur) 

Bundesregierung einigt sich auf Gaspreisbremse und kippt die Gasumlage

Die Bundesregierung hat sich am 29. September auf einen „Abwehrschirm“ geeinigt. Die hohen Energiepreise sollen durch eine Gaspreisbremse begrenzt werden. Der Abwehrschirm solle sowohl Betriebe als auch Privatleute vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit durch die hohen Preise schützen. 

Auf die bislang geplante Gasumlage will die Regierung verzichten und Unternehmen stattdessen direkt unterstützen

Details zum Abwehrschirm

Drittes Entlastungspaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ihr drittes Entlastungspaket vorgestellt, mit dem die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten weiter abgemildert werden sollen. Kleinere Unternehmen sollen mit der Strompreisbremse entlastet werden. Energieintensive Unternehmen werden mit 1,7 Milliarden Euro entlastet.

Details zum dritten Entlastungspaket der Bundesregierung 

Energieeinsparverordnungen

Das Bundeskabinett hat weitere Energiesparverordnungen verabschiedet. Sie enthalten erste kurz- und mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte.

Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV), z.B. Verordnungen zur Beleuchtung oder Maßnahmen zur Energieeinsparung, wurde am 29.09.2022 geändert.

Überblick über die beschlossenen Energiesparmaßnahmen 
EnSikuMaV

Notfallplan Gas

Der Notfallplan Gas bietet in den drei Krisenstufen einen Maßnahmenpool unterschiedlicher Eingriffstiefe zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland.

Über die Bundesnetzagentur können unter folgendem Link Informationen zur Abgrenzung zwischen geschützten und nicht geschützten Gaskundinnen und -kunden in einer nationalen Gasmangellage aufgerufen werden.

FAQ Liste - Notfallplan Gas (BMWK) 
Geschützte Gaskundinnen und -kunden

Beteiligungsmöglichkeiten zur Sicherung der Gasversorgung

Hier erhalten Sie Hinweise zur Sicherung der Gasversorgung.

Merkblatt Beteiligungsmöglichkeiten (DIHK)

Informationen zu Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Hier haben wir Ihnen verschiedene Beratungs-, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zusammengestellt:

Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

  • Am 8. April hat die Bundesregierung ein Paket von Maßnahmen für vom Ukraine-Krieg besonders betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht, das Liquiditätshilfen, Bürgschaftsprogrammen und Zuschüsse in verschiedenen "Säulen" vorsieht.

Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien

  • Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Eine Antragstellung ist bis zum 30. September 2022 möglich.

Förderprogramm und Antragstellung BAFA - Energiekostendämpfungsprogramm 

KfW-Kreditprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland)

  • Sonderprogramm für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme für vom Krieg betroffene Unternehmen

  • Bundesfinanzministerium - Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen.

Pressemitteilung vom 08.04.2022 - Schutzschild für Unternehmen

Wegweiser und Überblick zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen

Aufgrund der dynamischen Lage können wir weder Gewähr für Vollständigkeit noch für Aktualität übernehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Autor:

WSP- Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

Frauenstraße 36, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
+49 8441 405500
info@wsp-pfaffenhofen.de
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