Informationen für Unternehmen
Energiekrise

Aktualisiert am 06.06.2023, 10:00 Uhr.

Die Energiekrise stellt eine große Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Für Unternehmen sind die drastisch gestiegenen Energiekosten und die Sicherstellung ihrer Energieversorgung eine sehr hohe Belastung.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen, Ansprechpersonen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

1. Energiekosten: Finanzielle Hilfen und Entlastungen
2. Mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung: Beratung
3. Mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung: Förderung
4. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften
5. Weitere Informationen und Links

1. Energiekosten: Finanzielle Hilfen und Entlastungen

Bund und Länder unterstützen Unternehmen und Einrichtungen in der Energiekrise. Die Bundesregierung hat drei umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden aufgespannt. Zusammen umfasst das Budget nun knapp 300 Milliarden Euro. Über den Abwehrschirm werden die steigenden Energiekosten selbst gedämpft.

Das Wirtschaftspaket des Bundes enthält auch Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung, wenn Unternehmen aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten. Deshalb wurden bestehende Liquiditätshilfen verlängert.

Hilfen zu den Energiekosten - Informationen des BMWK 
Überblickspapier der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse
Entlastungspakete im Überblick | Bundesregierung

KfW-Sonderprogramm zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität
Förderkredit für Unternehmen bei Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossenen Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges oder Sanktionen

  • Kredit für: Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (u.a. Miete, Gehälter), Übernahmen (nur bis 31.12.2023)

KfW-Sonderprogramm 

Energiekostendämpfungsprogramm zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität
Programm ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie für den Bezug von Wärme und Kälte in besonders betroffenen Branchen.

  • Für: Unternehmen in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen zu vermeiden. Es gibt drei Förderstufen (unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust).
  • Laufzeit: Antragstellung für die Fördermonate Oktober bis Dezember 2022 noch bis 31.05.2023. Für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, wird ein Zuschuss lediglich für die Monate November und Dezember 2022 gezahlt (hier Antragstellung nur bis 28.02.2023 möglich). Antragstellung für Unternehmen, die einen Betriebsverlust aufweisen, ist eine Antragstellung längstens bis 29.02.2024 möglich.

BAFA - Energiekostendämpfungsprogramm 

Neuer Energieliquiditätskredit der LfA-Förderbank für den bayerischen MIttelstand 

Der Energieliquiditätskredit mit obligatorischer 80-prozentiger Haftungsfreistellung dient zur Unterstützung bayerischer Unternehmen und Freiberufler, die von den steigenden Energiepreisen infolge des Ukraine-Krieges betroffen sind.

  • Für: Bayerische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis zu 500 Mio. €.
  • Art des Programms: Darlehen; Beantragung über Hausbanken
  • Höhe des Darlehens: Höchstbetrag max. 10 Mio. € Euro, Mindestbetrag 10.000 €.
  • Laufzeit: ab 1. Dezember 2022; Darlehenslaufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, dabei sind auch Tilgungsfreijahre möglich.

Energieliquiditätskredit der LfA-Förderbank für bayerischen Mittelstand

Gaspreisbremse für kleine und mittlere Unternehmen
Unternehmen wie auch Vereine erhalten eine Entlastung durch einen Gaspreisdeckel.

  • Für: Kleine und mittlere Unternehmen im Standardlastprofil (SLP) sowie Verbraucher (außer Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen) mit registrierter Leistungsmessung (RLM), sofern ihr Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt.
  • Höhe der Förderung: Gaspreis wird bei 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Vorjahresverbrauchs (Abschlagszahlung Monat September 2022) gedeckelt; bei der Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde
  • Start der Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023; umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.

Kostenfreie Telefonhotline zu den Energiepreisbremsen, Mo-Fr von 8:00 bis 20:00 Uhr: 0800-78 88 900. 
Hilfen zu den Energiekosten - Informationen des BMWK 
Strom- und Gaspreis: günstigere Versorgung | Bundesregierung
FAQ zur Gas- und Wärmepreisbremse 

Gaspreisbremse für Industrieunternehmen und Krankenhäuser
Die Gaspreisbremse soll der von hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern.

  • Höhe der Förderung: Entlastung durch Gaspreisdeckel, diese Regelung gilt sowohl für die Wärmegewinnung in der Produktion als auch für die Nutzung von Gas als Rohstoff für die Produktion. Gaspreis wird bei 7 Cent pro Kilowattstunde (netto) für 70 % des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Bis zu einem Gegenwert des vergünstigten Gaspreises von zwei Millionen Euro im gesamten Zeitraum je Unternehmen gelten dabei keine Einschränkungen („de minimis“).
  • Laufzeit: gilt vom Januar 2023 - April 2024

Kostenfreie Telefonhotline zu den Energiepreisbremsen, Mo-Fr von 8:00 bis 20:00 Uhr: 0800-78 88 900.
Hilfen zu den Energiekosten - Informationen des BMWK 
Strom- und Gaspreis: günstigere Versorgung | Bundesregierung 
FAQ zur Gas- und Wärmepreisbremse

Strompreisbremse
Die Strompreisbremse trägt durch Deckelung der Strompreise zur Senkung der Stromkosten bei. Auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz soll gedämpft werden.

  • Für: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Industrieunternehmen
  • Höhe der Förderung: Für kleine Unternehmen wird der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (netto) für 70 % des Vorjahresverbrauchs.
  • Laufzeit: ab 1. Januar 2023; Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen erst im März 2023.

Kostenfreie Telefonhotline zu den Energiepreisbremsen, Mo-Fr von 8:00 bis 20:00 Uhr: 0800-78 88 900.

Hilfen zu den Energiekosten - Informationen des BMWK 
Strom- und Gaspreis: günstigere Versorgung | Bundesregierung 
FAQ Strompreisbremse

Energie-Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen
Die Energie-Härtefallhilfe unterstützt Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind.

  • Für: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten. Als KMU gelten auch Soloselbständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe. Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Unternehmen, soweit sie unternehmerisch tätig sind, insbesondere auch Schul- und Bildungsträger.
  • Laufzeit: Die Energie-Härtefallhilfen können sowohl für 2022 (rückwirkend) als auch für 2023 beantragt werden.
  • Antragstellung: Alle Informationen und Details rund um die Energie-Härtefallhilfen sowie ein Link zur Antragsplattform sind online verfügbar:

Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate verlängert.

  • Status: läuft, da verlängert bis 30. Juni 2023

Zugang zum Kurzarbeitergeld bleibt erleichtert | Bundesregierung 

Energiekosten: Finanzielle Hilfen und Entlastungen
Arbeitspapier des BMWK zum Industriestrompreis
Das Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima „Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen“ schlägt einen zweistufigen Industriestrompreis vor, damit energieintensive Unternehmen in Deutschland wettbewerbsfähig produzieren können. Die Industrie soll von günstigem Strom aus erneuerbaren Energien profitieren.
Für: produzierende energieintensive Unternehmen
Status: Diskussionstand, deshalb noch keine Antragstellung möglich.

Wettbewerbsfähige Strompreise für energieintensive Unternehmen

2. Mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung: Beratung

Wir bieten Zugang zu Beratungsangeboten  zur Finanzierung von Energieprojekten, die helfen Energieverbräuche zu senken und das eigene Erzeugungspotenzial aus erneuerbaren Energien zu aktivieren.

Beratung
Kostenfreie Energie-Initialberatungen:
Die Stadtwerke Pfaffenhofen bieten Ihnen kostenfreie Aufschlussberatungen für Energieeffizienz und Bewertung ihres Erzeugungspotenzials aus Erneuerbaren Energien (Photovoltaik).

Ansprechpartner: Sebastian Wittmann, Telefon 08441 / 40 52 31 01, Mail sebastian.wittmann@stadtwerke-pfaffenhofen.de

3. Mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung: Förderung

Auf Bundes- und Landesebene gibt es eine Reihe an Förderprogrammen für Unternehmen. Es können Förderungen (Darlehen oder Zuschuss) für Energieberatung und Investitionen in Prozesse, Gebäude und Mobilität abgerufen werden.

Die Förderung steht Unternehmen jeder Größe offen. Kleine und mittlere Unternehmen können in der Regel höhere Fördersätze erhalten. Eine komfortable Suchfunktion bietet z.B. die Förderdatenbank des Bundes.

Förderdatenbank des Bundes

Einige wichtige Programme in der Schnellübersicht:

Beratungsförderung
Programm: Bundesförderung für Energieberatung für Nicht-Wohngebäude, Anlagen und Systeme

  • Betrifft: Unternehmen
  • Fördergegenstand: Energieberatung für Sanierung oder Neubau von Nicht-Wohngebäuden
  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 80 % der Beratungskosten

Bundesförderung Energieberatung für Nicht-Wohngebäude, Anlagen und Systeme

Investition in energieeffiziente Prozesse und Wärmenetze
Programm: Bundesförderung für Ressourcen und Energieeffizienz in der Wirtschaft (mehrere Teilprogramme)

  • Fördergegenstand: Investitionen in hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien, Energiemanagement (Hardware und Software), Optimierung von Produktionsanlagen, Transformationskonzepte
  • Förderart: Zuschuss oder zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • Höhe der Förderung: Zuschussvariante: i.d.R. bis 30 %, je nach Teilprogramm bis zu 55 % (im Förderwettbewerb bis zu 60 %) bis zu 15 Mio. €, Darlehensvariante: bis zu 25 Mio. € Darlehensbetrag

Bundesförderung für Ressourcen und Energieeffizienz in der Wirtschaft 

Investition in energieeffiziente Prozesse und Wärmenetze
Programm: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

  • Betrifft: Unternehmen
  • Fördergegenstand: Investition in besonders effiziente Wärmenetzsysteme und oder Kältenetze (Temperaturniveau 20–95 °C, Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme min. 50 %), gefördert werden Gesamtsysteme (Erzeuger, leitungsgebundene Wärme- oder Kälteinfrastruktur, saisonaler Großwärmespeicher, Hausübergabestationen)
  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 50 %, bis zu 15 Mio. €, zudem bis zu 60 % für Machbarkeitsstudien

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Investition in energieeffizienten Neubau und Sanierung
Programm: Bundesförderung energieeffiziente Gebäude

  • Betrifft: Unternehmen
  • Fördergegenstand: Investitionen in Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen, Heizungsoptimierung und zugehörige Fachplanung
  • Förderart: Zuschuss oder zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • Höhe der Förderung: Zuschussvariante: bis zu 25 % der Investitionskosten, bis zu 50 % Beratungskosten für Fachplanung, maximal 5 Mio. €, Darlehensvariante: bis zu 10 Mio. € Darlehensbetrag

Bundesförderung energieeffiziente Gebäude 

Investition in nachhaltige Mobilität
Programm: Investitionskredit nachhaltige Mobilität

  • Betrifft: Unternehmen
  • Fördergegenstand: Investitionen u.a. in Fahrzeuge (Krafträder, leichte und schwere Nutzfahrzeuge) mit E-, Hybrid oder Wasserstoffantrieb, E- und Wasserstofftankstellen, Datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Förderart: zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 25 – 50 Mio. € Darlehensbetrag

Investitionskredit nachhaltige Mobilität 

Investition in nachhaltige Mobilität
Programm: Wasserstofftankstellen in Bayern (bis 31.12.2023)

  • Betrifft: Unternehmen
  • Fördergegenstand: Investitionen in Wasserstofftankstellen, Wasserstoff-Nutzfahrzeuge, Elektrolyseure
  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 40 bis 90 % der Investitionskosten (je nach öffentlich/nicht öffentlich zugängig)

Wasserstofftankstellen in Bayern

4. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Die beschlossenen Energieeinsparverordnungen der Bundesregierung sollen kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen.

Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen
Diese Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung beinhaltet mittelfristig wirksame Maßnahmen:

  • Laufzeit: 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
  • Die Umsetzungspflicht gilt für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mindestens 10 Gigawattstunden pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei Jahre
  • Zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen sind alle nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich durchführbar, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren.
  • Die Verpflichtung gilt nicht für Anlagen die nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig sind, sofern für diese Anlagen speziellere Anforderungen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen bestehen.

Energieeinsparverordnungen des Bundes
Energieeinsparverordnungen im Überblick 
Mittelfristig wirksame Maßnahmen

5. Weitere Informationen und Links

Aktueller Lagebericht Gasversorgung
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Lagebericht werktäglich eine Einschätzung zur Gasversorgung sowie Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Gasverbrauch und Preisentwicklung.

Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung

Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland

Der Notfallplan Gas bietet in den drei Krisenstufen einen Maßnahmenpool unterschiedlicher Eingriffstiefe zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland.

Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland (bmwk.de)

Risikoanalyse Stromausfall
Gibt es das Risiko, dass es zu einem Stromausfall kommt? Was tut die Bundesregierung dagegen?

Szenario der Bundesregierung für Stromausfall 
 
      
Bitte beachten Sie: Aufgrund der dynamischen Lage können wir weder Vollständigkeit noch Aktualität garantieren. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Autor:

WSP- Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

Frauenstraße 36, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
+49 8441 405500
info@wsp-pfaffenhofen.de
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