Aus dem Bauausschuss
Sonnenstrom für weitere Ortsteile
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Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Bauausschuss im Mai Grundsatzkriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt. Bei der Prüfung künftiger Projekte werden seitdem unter anderem Ausschlusskriterien wie Natur- und Wasserschutzgebiete, Moorböden, Überschwemmungsgebiete oder Bodendenkmäler berücksichtigt. Mit den Grundsatzkriterien setzt die Stadt zugleich einen wichtigen Baustein ihres Klimaschutzkonzepts 2.0 um. Darin ist vorgesehen, zur Deckung des zukünftigen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien neben weiteren Windrädern den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik auf etwa 60 Hektar voranzubringen.
Die im Mai beschlossenen Kriterien bilden nun die Grundlage für die ersten konkreten Projekte. Nachdem der Bauausschuss im Juni dem Vorhaben der Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) in Haimpertshofen zugestimmt hatte, hat der Stadtrat auch die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht.
Inzwischen liegen zwei weitere Anträge vor: Die Stadtwerke planen östlich von Streitdorf eine Anlage auf einer maximal 18,6 Hektar großen Fläche mit einer Leistung von bis zu 21 Megawattpeak (MWp). Die Bürgerenergiegenossenschaft möchte nördlich von Siebenecken eine Anlage mit einer Leistung von rund 11 MWp auf einer etwa 10,7 Hektar großen Fläche errichten.
Der Bauausschuss hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Neben der Einhaltung ökologischer Standards soll dabei insbesondere auf eine mögliche Begrenzung der Flächenbedarfe geachtet werden. Bürgermeister Herker erläuterte, dass für den ersten Schritt, nämlich die grundsätzliche Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, eine gewisse zeitliche Dringlichkeit bestehe: Es liegt nämlich noch eine Einspeisezusage des Netzbetreibers für das Umspannwerk Reisgang vor, die an sich Ende Juli ausläuft. Sie bleibt jedoch bestehen, wenn bis dahin eine weitere Einspeiseabsicht durch den Aufstellungsbeschluss für einen Photovoltaik-Bebauungsplan bekundet wird. Insofern kann nach diesem Aufstellungsbeschluss dann im weiteren Planungsverlauf verstärkt auf eine ortsverträgliche Umsetzung geachtet werden.
Beide Vorhaben erfüllen die vom Bauausschuss beschlossenen Grundsatzkriterien und können daher grundsätzlich weiterverfolgt werden. Weitere Anforderungen, etwa zu ökologischen, sozialen und landschaftlichen Belangen, werden im weiteren Planungsverfahren geprüft und über den Bebauungsplan sowie vertragliche Vereinbarungen verbindlich geregelt. Für den Standort bei Streitdorf wird zudem erwartet, dass die tatsächlich mit Photovoltaikmodulen überbaute Fläche deutlich kleiner ausfällt als beantragt wurde.
Informationen zu den Vorhaben:
Geplant ist an beiden Standorten eine fest installierte Freiflächenphotovoltaikanlage mit aufgeständerten Modulen. Zum Vorhaben gehören außerdem ein Batteriespeicher sowie ein in Containerbauweise errichtetes Rechenzentrum. Dieses dient der Steuerung der Anlage und soll den erzeugten Strom vorrangig direkt vor Ort nutzen.
Überschüssige Energie soll nach Deckung des Eigenbedarfs über das bestehende 20-kV-Mittelspannungskabel der Bürger-Energie-Genossenschaft Pfaffenhofen regionalen Abnehmern zur Verfügung gestellt werden. Nur nicht benötigte Strommengen werden in das öffentliche Netz eingespeist. Der Batteriespeicher soll dabei helfen, tagsüber erzeugten Strom zwischenzuspeichern und ihn bei höherem Bedarf zeitversetzt bereitzustellen.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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