Amtliche Bekanntmachung: Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße

Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die Verlängerung der Fichtenstraße als Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).

Straßenbezeichnung „Verlängerung der Fichtenstraße“
Anfangspunkt: km 0,333 (Ende der gewidmeten „Fichtenstraße“)

Endpunkt: km 0,395 (Wendehammer Fichtenstraße)

Länge des neuen Teilstücks: km 0,062

Fl.-Nr.: 363/3 Teilfläche, Gemarkung Niederscheyern

Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: keine

Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 30.10.2015
i. V. Roland Dörfler
3. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

52 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.