Amtliche Bekanntmachung: Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Schreiben vom 05.07.2016 mitgeteilt, dass das Projekt Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste, welches im Jahre 2006 vom BLfD initiiert wurde, im Dezember 2013 (Bodendenkmäler) bzw. November 2014 (Baudenkmäler) abgeschlossen wurde.
Seit diesem Zeitpunkt ist die aktuelle Denkmalliste (Bau- und Bodendenkmäler) im Bayeri-schen Denkmal-Atlas in vollständiger Form gem. Art. 2 Abs. 1 Satz 5 DSchG öffentlich ein-sehbar (www.blfd.bayern.de bzw. www.denkmal.bayern.de).

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 10.08.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

52 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.