Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung von Planunterlagen

Vollzug des BauGB;
Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Zwischen Oberfeldweg und Moosburger Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm im beschleunigten Verfahren

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.05.2013 mit den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 13a BauGB i.V.m. §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen befasst.

Dabei wurde beschlossen, die schallschutztechnischen Festsetzungen ohne Berücksichtigung der planfestgestellten Schallschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn AG zu ändern.
Die Auslegungsfrist wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

Die überarbeiteten Planunterlagen liegen nunmehr in der Zeit von

Dienstag, 04.06.2013 bis einschließlich Donnerstag, 20.06.2013

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 23.05.2013

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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