Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen "Sondergebiet – Wertstoffhof"

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Bauausschuss und Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm haben in ihren Sitzungen am 20.03.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Sondergebiet – Wertstoffhof“ und die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet – Wertstoffhof“ beschlossen.
Mit gegenständlicher Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wertstoffhofes geschaffen werden. Die nicht für den Wertstoffhof erforderlichen Flächen werden als Flächen für Gewerbe ausgewiesen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Norden von Pfaffenhofen a. d. Ilm in Richtung Haimpertshofen auf der Freifläche zwischen B13 und der Kläranlage. Es umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1185/5, 1206 Teilfläche, 1196, 1196/10, 1192/1, 1193, 1194, 1195, 1189/5 und 1201/4 Teilfläche der Gemarkung Pfaffenhofen und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan (s. Foto).

Der vom Bauausschuss in seinen Sitzungen am 12.02.2015, 23.04.2015 und 10.12.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 153 „Sondergebiet – Wertstoffhof“ und der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet – Wertstoffhof“ samt entsprechender Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen nunmehr in der Zeit von

Dienstag, 11.10.2016 bis einschließlich Freitag, 11.11.2016

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Haupt-platz 18, 2. OG, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut – Art der vorhandenen Informationen

- Tiere: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Pflanzen: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Boden: Geotechnischer Bericht nach EC 7 (Altlastenuntersuchung, Baugrunduntersuchung)
- Wasser: Geotechnischer Bericht nach EC 7 (Versickerung von Niederschlagswasser)
- Wechselwirkungen: Darstellung im Umweltbericht

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 29.09.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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