Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen "Ilmbogen''

Vollzug des BauGB;
Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 6. Änderung und Erweiterung des Be-bauungsplanes Nr. 12 „Ilmbogen“ der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm im beschleunigten Verfah-ren

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.06.2015 mit den im Rahmen der öffentli-chen Auslegung nach § 13a BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die dabei gefassten Beschlüsse wurden in den Planunterlagen ergänzt.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Die Auslegungsfrist wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Die überarbei-teten Planunterlagen liegen nunmehr in der Zeit von

Dienstag, 30.06.2015 bis einschließlich Montag, 13.07.2015

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von je-dermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen kön-nen unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 19.06.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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