Amtliche Bekanntmachung: Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Zum 01. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt das Bürgerbüro wieder zum 31. März 2016 folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.
Er kann bei dem Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1,
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30. März 2016 widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.
Ein entsprechendes Formular „Auskunfts- und Übermittlungssperre“ gibt es zum Ausdrucken und Unterschreiben auch auf der städtischen Homepage im Internet www.pfaffenhofen.de unter „Bürgerbüro-online“.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 01.09.2015
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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